Steuern und Kosten für Eigentümer bei der Vermietung einer Immobilie auf Mallorca, Spanien
Informieren Sie sich über die verschiedenen Steuern und Kosten, die Sie als Immobilienbesitzer auf Mallorca bei der Vermietung Ihrer Immobilie zu zahlen haben.
Die Vermietung einer Immobilie auf Mallorca kann eine großartige Möglichkeit sein, um zusätzliches Einkommen zu generieren, aber es ist wichtig, sich über die verschiedenen Steuern und Kosten im Klaren zu sein, die Sie als Eigentümer zu tragen haben. Diese Steuern und Kosten können je nach Art der Immobilie und Ihren persönlichen Umständen variieren. Hier finden Sie einen Leitfaden, der Ihnen hilft, die verschiedenen Steuern und Kosten zu verstehen, die Sie als Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca bei der Vermietung Ihrer Immobilie zu zahlen haben.
1. Einkommensteuer für Nichtansässige (Impuesto sobre la Renta de no Residentes)
Die Einkommensteuer für Nicht-Residenten, auch Impuesto sobre la Renta de no Residentes genannt, ist eine Steuer, die auf die Mieteinnahmen von Nicht-Residenten erhoben wird. Der Steuersatz kann je nach Ihrer persönlichen Situation variieren, wobei die Sätze für Nicht-Residenten höher und für Residenten niedriger sind. Als Immobilienbesitzer sind Sie zur Zahlung der Einkommensteuer für Nicht-Residenten verpflichtet, wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca vermieten und nicht dort ansässig sind.
2. Mehrwertsteuer (IVA)
Die Mehrwertsteuer (IVA) ist eine Steuer, die auf die erzielten Mieteinnahmen erhoben wird. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 10 %. Er kann jedoch je nach Lage der Immobilie und Art der Immobilie variieren. Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie zur Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten.
3. Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
Die Grundsteuer, auch Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI) genannt, ist eine jährliche Steuer, die auf alle Immobilien in Spanien erhoben wird. Die Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet, der von der lokalen Behörde festgelegt wird. Der Steuersatz kann je nach Lage der Immobilie variieren, wobei die Sätze in städtischen Gebieten höher und in ländlichen Gebieten niedriger sind. Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie für die jährliche Zahlung der IBI verantwortlich, auch wenn die Immobilie vermietet ist.
4. Gemeinschaftsgebühren (Cuotas de Comunidad)
Gemeinschaftsgebühren, auch Cuotas de Comunidad genannt, sind Gebühren, die von Eigentümern erhoben werden, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, z. B. einer Wohnanlage oder einer Gated Community. Diese Gebühren dienen zur Deckung der Kosten für die Instandhaltung von Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen wie Gärten, Pools und Sicherheitsdienst. Als Eigentümer sind Sie für die jährliche Zahlung der Gemeinschaftsgebühren verantwortlich, auch wenn die Immobilie vermietet ist.
Touristensteuer (Ecotasa)
Seit 2016 wird auf Mallorca eine Tourismussteuer, auch Ecotasa genannt, erhoben. Diese Steuer wird von allen Besuchern der Insel erhoben und vom Hotel oder Immobilienbesitzer eingezogen. Die Steuer beträgt zwischen 0,50 € und 2,50 € pro Nacht, je nach Art der Unterkunft und Jahreszeit. Eigentümer müssen sich bei der örtlichen Gemeinde anmelden und eine Lizenz zur Erhebung der Tourismussteuer einholen. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen.
Versicherung
Eigentümer sind auch für den Abschluss einer Versicherung für die Immobilie verantwortlich, einschließlich Haftpflicht- und Hausratversicherung. Diese ist in der Regel im Mietpreis enthalten und wird an den Mieter weitergegeben.
Instandhaltung und Reparaturen
Als Eigentümer der Immobilie sind Sie für alle erforderlichen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten verantwortlich. Dazu gehören regelmäßige Instandhaltungsarbeiten wie Reinigung und Gartenpflege sowie alle Reparaturen, die aufgrund von Abnutzung oder durch den Mieter verursachten Schäden erforderlich sind.
Rechtskosten
Bei der Vermietung einer Immobilie in Spanien können für Eigentümer auch Rechtskosten anfallen. Dazu gehören die Kosten für die Erstellung eines Mietvertrags sowie alle Rechtskosten, die im Falle einer Streitigkeit mit dem Mieter entstehen können.
Werbung und Marketing
Eigentümer müssen möglicherweise auch für Werbung und Marketingkosten aufkommen, um ihre Immobilie zu vermieten. Dazu gehören die Kosten für die Veröffentlichung auf Vermietungswebseiten, die Erstellung von Broschüren oder virtuellen Rundgängen und die Beauftragung eines professionellen Fotografen.
Immobilienverwaltungsgesellschaften wie die unsere können diese Dienstleistungen jedoch zu geringeren Kosten für Eigentümer erbringen, sodass diese die Kosten nicht einzeln tragen müssen.
Unsere Agentur kümmert sich um alle Aspekte der Werbung und des Marketings, von der Erstellung professioneller Beschreibungen und hochwertiger Fotos bis hin zur Verwaltung der Online-Inserate und der Erstellung virtueller Rundgänge. Durch die Zusammenarbeit mit einer Immobilienverwaltungsgesellschaft wie der unseren können Eigentümer Zeit und Geld für Werbung und Marketing sparen und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Immobilie potenziellen Mietern effektiv präsentiert wird.
Verwaltungsgebühren
Einige Eigentümer entscheiden sich dafür, eine Immobilienverwaltungsgesellschaft mit der Abwicklung der täglichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Vermietung ihrer Immobilie zu beauftragen. Dazu gehören die Suche nach Mietern, das Einziehen der Miete sowie die Abwicklung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten. Diese Dienstleistungen sind in der Regel mit einer Verwaltungsgebühr verbunden, die zwischen einigen Prozent und einigen hundert Euro pro Monat liegen kann.